(BJP) Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Anpassung im Bereich des Dienstrechts: „Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf stärkt Rot-Rot-Grün erneut die Einsatz- und Rettungskräfte in Thüringen, da der Freistaat nun auf Antrag die Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen bei tätlichen Übergriffen übernehmen kann, wenn ein rechtskräftiger Anspruch gegen einen zahlungsunfähigen Täter besteht. Hier wird ein weiteres Mal deutlich, dass Thüringen seine Beamtinnen und Beamten nicht im Stich lässt und Wertschätzung nicht nur verbal artikuliert, sondern auch ganz praktische erlebbare Verbesserungen im Berufsalltag schafft.“
Kräuter verweist auf immer wiederkehrende Behinderungen von Einsatz- und Rettungskräften, die auch des Öfteren mit tätlichen Angriffen einhergehen. Er erklärt, dass die Änderung des Thüringer Beamtengesetzes durch den neuen Paragrafen 74a eine wichtige Etappe für mehr Gerechtigkeit sei, damit Einsatz- und Rettungskräfte künftig nicht mehr auf derartigen Kosten sitzen bleiben. „Das sind wir ihnen schuldig, schließlich verrichten sie ihren Dienst für die Gesellschaft“, so der Abgeordnete, der zu mehr gegenseitigem Respekt aufruft.
Quelle: Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag

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