(BJP) Zur Vorstellung des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferschutzgesetzes erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Die Resozialisierung von Straftätern ist der beste Opferschutz. Aber in Anbetracht des massiven Personalmangels in Hamburgs Justizvollzugsanstalten fallen bereits heute ständig Maßnahmen aus, die der Resozialisierung der Gefangenen dienen. Manche Stationen werden nur noch mit Anwärtern besetzt, die Relation zwischen Bediensteten und Gefangenen hat sich in den vergangenen zwei Jahren weiterhin erheblich verschlechtert und in den nächsten Jahren werden hunderte Justizvollzugsbeamte pensioniert. Vor diesem Hintergrund ist es grob fahrlässig, weitere Ansprüche gesetzlich festschreiben zu wollen, wenn wegen fehlender Beamter nicht einmal die jetzigen Maßnahmen vernünftig durchgeführt werden können. Der Justizsenator muss gewährleisten, dass es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes auch genügend Personal gibt, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Darüber hinaus muss gleichzeitig die von Steffen angekündigte Besoldungsanpassung erfolgen: Es kann nicht sein, dass die ohnehin schon hoch belasteten Mitarbeiter immer mehr Aufgaben und Verantwortung aufgedrückt bekommen ohne dafür auch nur einen Cent mehr zu erhalten. Deshalb müssen die Stellenhebungen bis zum 1.1.2019 umgesetzt sein.“
Quelle: cdu-hamburg.de

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