Gerade Zeugin, demnächst Beschuldigte? Gabriele Pauli, hier mit Rechtsanwalt Dirk Goldenstein. © Roland Fengler, NNZ
Nürnberg – Es geht um umstrittene Vollmachten und ein Immobilienvermögen in Millionenhöhe – gegen die frühere Fürther Landrätin wird ermittelt.
Sie versetzte die CSU in Aufruhr wie keine zweite Frau, tingelte durch Talkshows, hüllte sich nackt in die bayerische Fahne und sorgte mit Fotos in Latex-Handschuhen erst für Aufregung, um danach den Verkaufserlös der Handschuhe für einen guten Zweck zu spenden.
Nun sitzt Gabriele Pauli, mittlerweile 64 Jahre alt, auf einer Bank im Gerichtsflur des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Sie trägt flache Schuhe, eine weite Hose und wartet, ob sie im Saal 133 als Zeugin gebraucht wird.
Doch es bleibt ruhig im Saal 133. Gabriele Pauli wird nicht gehört, die Streitparteien einigen sich auch ohne sie: 450.000 Euro gehen an die Tochter von Gabriele Pauli, dafür muss die junge Frau ein 1000-Quadratmeter-Anwesen in Zirndorf räumen – das Zivilverfahren endet ohne Streit und ohne großes Aufsehen.
Die Ruhe vor dem Sturm? Viel strittiger könnte es demnächst zugehen – sollte Ex-Politikerin Gabriele Pauli tatsächlich als Angeklagte in einem Nürnberger Gerichtssaal Platz nehmen müssen.
Nach 118 Jahren: Gabriele Pauli schließt Juwelierladen
All dies – das Zivilverfahren im Saal 133 und der Vorwurf der Untreue (so lautet die Überschrift des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth) ist ohne einen Blick in die Vergangenheit nicht zu verstehen. Es geht um ein Millionen-Vermögen, strittige Darlehen und eine angeblich missbräuchlich verwendete Vollmacht.
Video: Gabriele Pauli über einen Neuanfang
Die Vorgeschichte: Im Mai 1986 wurde Jürgen A., ein damals lediger Immobilienmakler, für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt. Als das Landgericht Nürnberg-Fürth die Freiheitsstrafe gegen ihn verhängte, war Jürgen A. längst untergetaucht. "Meineide auf Bestellung" lautete die Schlagzeile dieser Zeitung damals. Jürgen A. war verurteilt worden, weil er Erlöse aus Immobilienverkäufen unterschlagen hatte, mehrere seiner Mitarbeiter und einen Steuerberater zu Meineiden angestiftet hatte. Nach dem Urteil blieb Jürgen A. für den Rest seines Lebens verschwunden, die Haftstrafe trat er nie an.
Sein beträchtliches Vermögen verwaltete damals – per Generalvollmacht – sein Vater. Die Vollmacht ging, immer flankiert von Besuchen bei Notaren, von Hand zu Hand. Es gab eine Untervollmacht für Ursula Pauli, die Mutter von Gabriele Pauli, und schließlich erhielt Gabriele Pauli jene Vollmacht. Im Jahr 2017, mittlerweile war Jürgen A. verstorben, übertrug sie ein Haus mit Garten an ihre Tochter. Jenes Anwesen in Zirndorf hatte bereits Mutter Ursula genutzt.
Und um dieses Anwesen wird im Saal 133 gestritten, denn mit Petra H. (Name geändert) gibt es eine Erbin aus der direkten Verwandtschaft des Jürgen A. Sie hat Zivilklage gegen die Tochter von Gabriele Pauli erhoben und fordert als Erbin das Haus zurück.
Doch wer klagt, trägt grundsätzlich auch die Beweislast. Was mir nutzen soll, muss ich auch beweisen können, so die einfache Formel des Zivilprozesses. Petra H. ist gesetzliche Erbin. Umgekehrt soll sich die Familie Pauli immer um Jürgen A. gekümmert haben – verdeutlicht die Vollmacht sein langjähriges Vertrauen oder wurde die Vollmacht ausgenutzt? Der Ausgang ist ungewiss, das Prozessrisiko hoch, so einigen sich die Streitparteien auf einen Kompromiss. Bis Jahresende geht das Haus, gesichert durch einen Grundbucheintrag, an Petra H.; die Klägerin Petra H. zahlt 450.000 Euro an die Noch-Besitzerin.
Im Zuge dieses Geflechts aus Vollmachten und Geschäften mit Immobilien, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft, fallen Darlehen als dubios auf. Auch habe sich Gabriele Pauli in Fürth ein Millionen-Objekt zu einem viel zu günstigen Preis unter den Nagel gerissen. Für den Fall, dass es zu einer Anklage kommt, bedeutet dies Ärger im Strafgericht. Über Ärger hat Gabriele Pauli früher immer gelächelt.
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