Wien (PK) Den Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt diskutierten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats heute anhand von zwei Rechtssetzungsvorschlägen der Europäischen Kommission, die vor allem auf Verbesserungen des Konsumentenschutzes im Online-Bereich abzielen.
Produktsicherheit: EU-Regelungen sollen den Online-Handel mitumfassen
Schon jetzt sorge die EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit dafür, dass in der EU nur sichere Waren verkauft und VerbraucherInnen somit geschützt werden, heißt es aus Brüssel. Nun soll die Richtlinie zu Produktsicherheitsvorschriften aus dem Jahr 2001, die laut einem Experten aus dem Konsumentenschutzministerium als „Auffangnetz“ für ungeregelte Verbraucherprodukte dient, aber mit einer neuen Verordnung ersetzt werden. „Die Richtlinie ist in die Jahre gekommen“, so der Experte, immerhin habe es Anfang der 2000er Jahre weder Internet noch Smartphones gegeben, also keine Möglichkeiten zum online-Vertrieb.
Mit der Angleichung der allgemeinen Marktüberwachungs- und Sicherheitsanforderungen für harmonisierte Produkte – also Produktgruppen wie Spielzeug oder Elektrogeräte, die gemeinsamen EU-Vorschriften unterliegen -, und für nicht harmonisierte Produkte im Binnenmarkt sollen außerdem für alle Beteiligten die Verfahren einfacher, kostengünstiger und effektiver werden. Unternehmen würden demnach Kosten im Normungsprozess sparen und durch die rechtlich verbindlichen Klarstellungen der Verordnung mehr Rechtssicherheit erlangen. Lieferketten könnten schneller rückverfolgt werden und die Marktüberwachung würde einheitlicher und effizienter.
Vor allem aber will man den rasch wachsenden Online-Vertrieb stärker in die Pflicht nehmen, wenn es um Produktsicherheit und Verbraucherschutz geht. Produktsicherheitspflichten für Online-Marktplätze und Online-Einzelhändler würden die Sicherheit von im Internet verkauften Produkten verbessern, so die Kommission in ihrem Vorschlag. Zudem gebe es neue Marktüberwachungsvorschriften wie verdeckte Einkäufe ergänzend zur Probenziehung und Informationspflichten für den Online-Verkauf; dadurch würden Online-Plattformen und Onlineversandt-Logistikcenter ebenso explizit erfasst wie neuartige Risiken im Cyberbereich.
Sonja Zwazl (ÖVP/N), Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/OÖ) und Stefan Schennach (SPÖ/W) begrüßten das Vorhaben, den Verbraucherschutz zu modernisieren, forderten aber, dass Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie überfrachtet werden und gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Gerade im Hinblick auf Produkte aus Drittstaaten, wie Marco Schreuder (Grüne/W) anfügte. Zu letzterem Punkt sagte der Experte, der Kommissionsvorschlag beinhalte die Verpflichtung von Anbietern aus Drittstaaten, bei Direktverkäufen in der EU Verantwortliche in der Union zu benennen. Außerdem solle es exaktere und erweiterte Kennzeichnungspflichten wie die Angabe des Herstellers am Produkt geben. Generell seien die Anpassungen an moderne Vertriebsformen zu begrüßen, für Unternehmen würden nur jetzt schon erforderliche Dokumentationen anfallen.
Verbraucherkredite: Warnung vor überschießenden Regelungen
Die Digitalisierung hat auch das Kreditwesen seit Anfang des Jahrtausends stark verändert. Darauf wird im zweiten heute diskutierten Kommissionsentwurf eingegangen, der die Richtlinie über Verbraucherschutzverträge aus dem Jahr 2008 auf den Stand der Zeit bringen soll. So würden heute immer mehr VerbraucherInnen das Internet zur schnellen und auch grenzüberschreitenden Kreditaufnahme nutzen, lautet die Erklärung dafür. Es gebe neue Marktteilnehmer wie Plattformen für Peer-to-Peer-Kredite und neue Produkte, zum Beispiel kurzfristige hochpreisige Kredite, am Markt. Gleichzeitig könne dank des World Wide Web nun auch die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kreditnehmers oder der potentiellen Kreditnehmerin mithilfe digitaler Daten bewertet werden. Nach Meinung der BundesrätInnen schießt die Kommission mit ihrem Vorschlag aber über das Ziel hinaus.
Besonders erbost zeigte sich Johannes Hübner (FPÖ/W) über angedachte ausgeweitete Informationspflichten und das Diskriminierungsverbot hinsichtlich Wohnort. „Schon jetzt ist das Kreditwesen in Europa eines der bürokratischsten Instrumente des täglichen Lebens“, bezeichnete Hübner den Entwurf als wirklichkeitsfremdes Regelwerk, könne man durch die neuen Bestimmungen doch in grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten geraten. Sonja Zwazls (ÖVP/N) Sorge, dass Stundungen für UnternehmerInnen mit der neuen Richtlinie verunmöglicht würden, führte im Ausschuss ein Vertreter des Justizministeriums (BMJ) näher aus. Tatsächlich liefen Gewerbetreibende bei Stundungen gegenüber ihren KundInnen Gefahr, als KreditgeberInnen gesehen zu werden. Zu den ausgeweiteten Informationspflichten meinte er, zwar müssten KonsumentInnen vor einem Vertragsabschluss ausreichend über Vor- und Nachteile ihres Erwerbs informiert werden, auch um Vergleiche am Markt anstellen zu können. Doch führe überbordende Information zu einer Überforderung potentieller KäuferInnen, erschwere also die Handhabung der Richtlinienbestimmungen. Eine Expertin aus der Wirtschaftskammer schloss sich der Kritik am angedachten „Kaskadensystem“ an Informationen an, die bei einem Verbraucherkredit erforderlich würden. Weiters warnte sie vor „gravierenden Einschnitten in die unternehmerische Freiheit“ durch Zinsobergrenzen und Preisregulierung.
Als überschießend bezeichnet das Ministerium zudem am Kommissionsplan das grundsätzliche Verbot der Kreditvergabe bei negativer Kreditwürdigkeitsprüfung sowie die Einbeziehung von Kreditverträgen unter 200 € und Leasingverträgen unabhängig von einer Kaufabsicht. Klar abgelehnt werden vom Ministerium die Aufnahme von Crowdfunding-Kreditdienstleistungen, weil bei einer „Crowd“ die Schutzziele von VerbraucherInnen und KreditgeberInnen verwischt würden, wie der BMJ-Experte den BundesrätInnen Andrea Holzner (SPÖ/S) und Stefan Schennach (SPÖ/W) mitteilte. Deren Fraktionskollege Ingo Appé (SPÖ/K) legte dem Ministeriumsvertreter bei den Ratsverhandlungen die Einbeziehung der Stellungnahme vom EU-Datenschutzbeauftragten ans Herz und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/OÖ) warf in Zusammenhang mit Anti-Diskriminierungsvorgaben im Kommissionsentwurf das Thema Altersdiskriminierung bei Kreditvergaben auf. Von der WKO hieß es dazu, der Bankensektor sei sich der Probleme bei Kreditvergaben gegenüber älteren Menschen bewusst, es gebe daher bereits eine entsprechende Ombudsstelle gegen Altersdiskriminierung. (Schluss EU-Ausschuss) rei
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