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30.12.2020 05:00 Uhr
Sachsens grüne Justizministerin wollte den Staatsanwälten einen neuen Kurs bei Bagatelltaten verordnen. Der Plan ging nicht auf.
Der Plan von Justizministerin Katja Meier, den Staatsanwälten in Sachsen einen neuen Kurs bei der Strafverfolgung zu verordnen, ist vom Tisch. Die Grünen-Politikerin hat nach heftiger Kritik die geplante Verwaltungsvorschrift über „Grundsätze zur Strafverfolgung“ zurückgezogen. Mit der Vorschrift wollte Meier die Staatsanwaltschaften darauf festlegen, Fälle von Bagatellkriminalität häufiger als bisher einzustellen. Die Abkehr von der Null-Toleranz-Politik war eines ihrer Wahlkampfversprechen vor der Landtagswahl.
Statt selbst konkrete Vorgaben zum Beispiel für Ladendiebe zu erlassen, schlägt Meier nun einen anderen Weg ein. Sie erteilt Generalstaatsanwalt Hans Strobl sowie den Chefs der fünf Staatsanwaltschaften in Sachsen den Auftrag, selbst Richtlinien über den Umgang mit Bagatelldelikten zu verfassen. Erkenntnisse von Wissenschaftlern sowie Regeln anderer Bundesländern sind zu berücksichtigen, lautet die Bedingung. Auch der Landesstaatsanwaltsrat, die Personalvertretung der Staatsanwälte, soll mitreden dürfen. Bis zum 30. Juni muss die Richtlinie fertig sein.
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Sie habe die kritischen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und ausgewertet, sagte Meier der SZ. Tatsächlich kommt die neue Lösung einem Vorschlag des Landesstaatsanwaltsrats sehr nahe. Das Gremium hatte in einer Stellungnahme die ursprünglich geplanten „Grundsätze zur Strafverfolgung“ heftig kritisiert und angeregt, die Verwaltungsvorschrift zu verwerfen. Stattdessen sollten die Praktiker sich selbst einen Orientierungsrahmen geben, so der Vorschlag.
Verärgert reagierte die Vertretung der Staatsanwälte auf den Versuch der Ministerin, Straftaten künftig unterschiedlich zu gewichten. Die Priorisierung leite sich weder aus dem Gesetz ab noch sei sie strafpolitisch nachvollziehbar, kritisiert sie. Meier hatte in ihrem ersten Papier bestimmen wollen, dass der Grundsatz der konsequenten und zügigen Strafverfolgung „insbesondere“ bei rassistischen Taten sowie bei Taten mit Bezug zur sexuellen Orientierung oder zur sexuellen Identität des Opfers zu gelten habe.
Konsequentes Durchgreifen verlangte sie auch gegen Reichsbürger oder Extremisten sowie bei Straftaten gegen Politiker, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Rettungskräfte. Gewalt und Beleidigungen bei Groß- und Sportveranstaltungen sowie im Internet sollten ebenso in diesen Katalog gehören.
Es sei eine Binsenweisheit, dass strafbares Verhalten konsequent und zügig zu ahnden sei, kritisierte der Landesstaatsanwaltsrat diese grüne Prioritätenliste. Dazu bedürfe es keiner normativen Regeln, sondern personeller und technischer Möglichkeiten nebst entsprechender Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten. Eine Bevorzugung einzelner Straftaten, die „rein politisch motiviert“ sei, widerspreche der Strafprozessordnung. Relevante Beeinträchtigungen des Rechtsfriedens und Schäden für den Einzelnen und die Gesellschaft dürften vorwiegend von Gewalt-, Wirtschafts- und Organisierter Kriminalität ausgehen, erklärten die Staatsanwälte.
Auf Kritik der Personalvertretung stieß auch der ministerielle Hinweis zum Opferschutz. Meier hatte die Staatsanwälte aufgefordert, die psychosoziale Prozessbegleitung und als Maßnahme der Schadenswiedergutmachung den Täter-Opfer-Ausgleich zu fördern. „Die Staatsanwaltschaft (wie auch die übrigen Ermittlungsbehörden …) sind mit der Aufgabe einer effektiven Strafverfolgung und den hierzu zur Verfügung stehenden Ressourcen im Grenzbereich des Leistbaren“, heißt es in dem Schreiben des Landesstaatsanwaltsrats. Zudem solle der Dienstherr auch die psychosozialen Belastungen der Staatsanwälte in den Blick nehmen, die durch Großverfahren mit Konfliktverteidigung entstünden.
Nicht nur die Staatsanwälte, auch der sächsische Richterverein hatte Meiers Pläne kritisiert. Vereinsvorsitzender Reinhard Schade warf ihr vor, sie erwecke den „bösen Schein einer politischen Einflussnahme auf die Strafverfolgung“. Während sich andere Bundesländer für die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften stark machten, bewege sich Sachsen in die entgegengesetzte Richtung.
Nach der Rücknahme des Entwurfs haben die Praktiker sechs Monate Zeit, eine eigene Richtlinie zu entwerfen. Auf die Frage nach ihrer Rolle dabei antwortete Meier: „Auf den Inhalt der gemeinsamen Richtlinie nimmt das Ministerium außerhalb der Dienstaufsicht keinen Einfluss.“
Regierung und Verwaltung sollen den Bürgern Dokumente und Beschlüsse bald per Mausklick zugänglich machen.
Wer Diebstahl oder Körperverletzung begeht, kommt künftig in Sachsen nicht mehr so einfach davon. In manchen Fällen droht Führerscheinentzug.
Ob der Generalstaatsanwalt und seine Führungsriege bei dem alten Kurs bleiben, ist offen. Wenn es nach dem Landesstaatsanwaltsrat geht, können Drogenkonsumenten kaum mit Toleranz rechnen. Die seitens des Ministeriums geplanten Grenzwerte für die Strafverfolgung von Crystal stießen bei ihnen auf wenig Gegenliebe. Crystal gehöre neben Crack zu den gefährlichsten Drogen und sei an der deutsch-tschechischen Grenze ein Schwerpunkt der Drogenkriminalität, schrieben die Personalvertreter an Meiers Staatssekretär Mathias Weilandt. Die geplante Vorschrift, so der Vorwurf, beruhe nicht auf Kenntnissen und Erfahrungen von Kollegen, die mit diesem Thema vertraut seien.
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