Das Arbeitsrecht umfasst materiell viele Regelungen, die oft nur schwer zu überblicken sind. Besonderheiten gibt es auch im Verfahrensrecht. Nur, wer diese besonderen Inhalte parat hat, wird einen Arbeitsgerichtsprozess mit Erfolg führen können. In Deutschland gibt es rund 10.000 auf das Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwälte. Den Titel dürfen Anwälte mit besonderen Kenntnissen dieses Gebietes und nach einer Fachausbildung führen, wenn die Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung dem zustimmt. Gefordert wird auch, dass diese Fachanwälte in einem bestimmten Zeitraum mindestens 100 Arbeitsgerichtsverfahren begleitet haben. Es ist üblich, dass die meisten Anwälte in unterschiedlichen Fällen vor Gericht oder in streitigen Verfahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten.

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Anforderungen an einen Anwalt für Arbeitsrecht

Die Fachanwälte bilden sich laufend fort. Fachanwälte müssen nach der Fachanwaltsordnung mindestens einmal jährlich publizieren oder an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Zu erwarten ist, dass der Anwalt die aktuelle Rechtsprechung genau kennt und so Verfahren mit ihren Erfolgsaussichten beurteilen kann. Bei Anwälten ist immer eine gute Mischung aus Konfliktbereitschaft und Kompromissbereitschaft nützlich. Jedes Arbeitsgerichtsverfahren beginnt mit einem Gütetermin, bei dem möglichst ein Vergleich zur Vermeidung von Kosten erreicht werden soll und Verhandlungsgeschick des Anwalts gefragt ist. Dieser Termin soll innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung durchgeführt werden. Es muss nicht unbedingt ein Fachanwalt engagiert werden, dies ist jedoch meist sinnvoll.

Gerichts- und Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht

Jede Seite kann sich in der ersten Instanz anwaltlich vertreten lassen oder sich selbst vertreten. Anwaltszwang besteht vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Wie in allen streitigen Gerichtsverfahren hat der Unterlegene die Kosten zu tragen. Dazu gibt es im Arbeitsgerichtsrecht einige Sonderregelungen. Im Falle des Vergleichs in der ersten Instanz, der sehr häufig vorkommt, fallen keine Gerichtskosten an. Es gibt vor dem Arbeitsgericht und bei weiteren Instanzen keinen sonst vor Gericht üblichen Kostenvorschuss. Die Regelung der Anwaltskosten weicht von anderen Gerichtsverfahren ab, denn diese trägt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens für die erste Instanz immer jeder selbst für die eigene Seite. Die Kosten für den Anwalt sind im Anwaltsvergütungsgesetz geregelt, falls nicht eine abweichende Regelung mit dem Anwalt vereinbart wird. Falls die eigenen Mittel für die Anwaltskosten nicht ausreichen, kann Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht beantragt werden. Geht der Kläger in eine zweite Instanz, gelten wie die üblichen Regelungen. Ist eine Rechtsschutzversicherung mit Einschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit abgeschlossen, wird diese die Kosten übernehmen.

Rechtsschutz durch die Gewerkschaft oder Rechtsschutzversicherung

Ist der Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft, wird diese ihn auf Wunsch kostenfrei in der ersten Instanz vertreten. Erfahrungsgemäß ist es weit einfacher, den Beistand der eigenen Gewerkschaft zu bekommen als den der Rechtsschutzversicherung. Diese wird ihren Beistand oft auf den vorgerichtlichen Beweis eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers oder andere Bedingungen binden. Die Gewerkschaft dagegen tritt, in der Regel mit hoher Kompetenz, immer für ihre Mitglieder ein. Ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten übernimmt etwa die IG Metall die Vertretung kostenlos. Der DGB unterhält zu diesem Zweck eine eigene Rechtsschutz GmbH. Hier kann ein Rechtsschutzvertrag für alle Instanzen abgeschlossen werden. Für die Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH),gibt es Spezialisten. Alle Leistungen sind für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften kostenfrei. Spezielle Firmen und Verbände, die Unternehmen bei Arbeitsgerichtsprozessen beraten, sind vielfach verfügbar.

Weitere Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Nicht nur Kündigungsschutzklagen haben ihren Platz vor dem Arbeitsgericht. Arbeitsgerichte befassen sich ebenfalls mit anderen Themen wie die Festlegung von Abfindungen, mit Abmahnungen, der Verantwortung bei Arbeitsunfällen, Arbeitszeugnissen oder Urlaubsansprüchen. Gerade Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand von Arbeitsgerichtsverfahren. Die Gerichte haben hier durch zahlreiche Urteile ein praktisch existierendes Regelwerk geschaffen. Stets ist vor einer Klageerhebung die rechtliche Beratung zu empfehlen. Der Anwalt für Arbeitsrecht hilft gerne, wenn Sie ihn um Rat fragen. Das gilt zum Beispiel für die Vereinbarung von Abfindungen. Hier müssen besondere Regeln beachtet werden, damit die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.