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Verbraucher in der Schweiz haben erst in den vergangenen Jahren so richtig Gehör gefunden. Davor war der Schutz der Verbraucher eher unterentwickelt. Noch ist allerdings etliches verbesserungswürdig. Zum Weltverbrauchertag: ein Blick über die Grenze.
Verbraucher in der Schweiz haben erst in den vergangenen Jahren so richtig Gehör gefunden. Davor war der Schutz der Verbraucher eher unterentwickelt. Noch ist allerdings etliches verbesserungswürdig. Zum Weltverbrauchertag: ein Blick über die Grenze.
Verbraucher in der Schweiz haben erst in den vergangenen Jahren so richtig Gehör gefunden. Davor war der Schutz der Verbraucher eher unterentwickelt. Noch ist allerdings etliches verbesserungswürdig. Zum Weltverbrauchertag: ein Blick über die Grenze.
Verbraucher in der Schweiz haben erst in den vergangenen Jahren so richtig Gehör gefunden. Davor war ihr Schutz deutlich verbesserungswürdig. Es gibt allerdings noch einiges zu tun. Zum Weltverbrauchertag: ein Blick über die Grenze.
Statt von Verbraucherschutz wird in der Schweiz von Konsumentenschutz gesprochen. Noch vor wenigen Jahren galt die Eidgenossenschaft diesbezüglich als Entwicklungsland.
Schritt für Schritt werden aber die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert – auch dank des Engagements von Organisationen wie der Stiftung Konsumentenschutz in Bern. Von ihr heißt es, dass gerade während der Corona-Pandemie Verbraucherinnen und Verbraucher viele Fragen haben – z.B. zu Erstattungsansprüchen rund um ausgefallene Konzerte, Theatervorstellungen und Reisen – oder auch zu fragwürdigen Versprechen vermeintlicher Wundermittel gegen das Coronavirus.
Hauptärgernis waren im letzten Jahr laut der Stiftung allerdings Probleme rund um die Garantie von Produkten. So war es – trotz bestehender Regeln für Gewährleistung keine Seltenheit, dass Händler die Reparaturkosten z.B. defekter Handys nicht übernehmen wollten. Für Frust sorgten auch aggressive Verkaufsmethoden, etwa Werbeanrufe von Krankenkassen.
Derartige ungebetenen Störungen dürften seit diesem Jahr allerdings deutlich seltener geworden sein, dank einer freiwilligen Branchenvereinbarung, der alle großen Kassen zugestimmt haben. Zudem müssen ab Sommer Telefongesellschaften einen Werbeanruf-Filter anbieten.
Eine Verbesserung gibt es seit Anfang des Jahres auch für frustrierte Reisende. Sie haben bei deutlichen Verspätungen nun Anspruch auf eine Entschädigung. Denn es gelten die Regelungen, die bereits seit 2012 in der EU existieren.
Die Beispiele zeigen, die Schweiz ist in Sachen Verbraucherschutz auf einem guten Weg, doch es gibt noch viel zu tun. Auch wenn es bald Obergrenzen für Roaming-Gebühren geben soll, so ärgern sich viele Schweizerinnen und Schweizer noch immer über hohe Kosten für die Handy- oder Internetnutzung im Ausland. Und obwohl viele Händler Umtausch und Rückgabe z.B. bei Online-Käufen anbieten, so gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
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