Hinweis: Um alle Funktionen unserer Seiten nutzen zu können, wird JavaScript empfohlen.
Der Verbraucherschutz wird in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Deutlich anders als in Deutschland sind zum Beispiel die Vorgaben in den USA. Hier bestimmen teils skurrile Klagen das Geschehen. Zum Weltverbrauchertag ein Blick dorthin.
Der Verbraucherschutz wird in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Deutlich anders als in Deutschland sind zum Beispiel die Vorgaben in den USA. Hier bestimmen teils skurrile Klagen das Geschehen. Zum Weltverbrauchertag ein Blick dorthin.
Der Verbraucherschutz wird in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Deutlich anders als in Deutschland sind zum Beispiel die Vorgaben in den USA. Hier bestimmen teils skurrile Klagen das Geschehen. Zum Weltverbrauchertag ein Blick dorthin.
Der Verbraucherschutz wird in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Deutlich anders als in Deutschland sind die Vorgaben in den USA. Hier bestimmen teils skurrile Klagen das Geschehen. Zum Weltverbrauchertag ein Blick über den Teich.
Das amerikanische Verbraucherschutz-Klischee schlechthin lautet so: Hundebesitzer steckt seinen nassgewordenen Vierbeiner in die Mikrowelle. Das arme Tier bezahlt das Schnelltrocknen mit dem Leben. Und der Besitzer verklagt erfolgreich den Gerätehersteller auf Schadensersatz, weil der nicht in die Gebrauchsanweisung geschrieben hatte, dass man keine lebenden Tiere in der Mikrowelle trocknen sollte.
Diese Anekdote ist so oft erzählt worden, dass niemand mehr weiß, ob sie wahr ist. Aber sie bringt den Verbraucherschutz "Made in USA" anschaulich auf den Punkt. Gerichte sorgen für Verbraucherschutz, und weniger Behörden oder Stiftungen. Hersteller aller möglichen Produkte, Anbieter von Dienstleistungen, aber auch Ärzte beschäftigen Legionen von Anwälten, um Schadensersatzklagen vorzubeugen. Oder sie abzuwehren.
Warnhinweise auf Produktpackungen lesen sich mitunter, als würde man den Verbraucher nicht ganz ernst nehmen. Der Klassiker ist der allgemeinübliche Hinweis auf Kaffeebechern, dass man sich an einem heißen Getränk den Mund verbrennen kann. Versicherungen bieten ungeheuer hohen Schutz vor ruinösen Schadensersatzleistungen. Viele der Verbraucherklagen sind auch deshalb so erfolgreich, weil sich Geschädigte zusammenschließen und Sammelklagen einreichen können.
Amerikanischer Verbraucherschutz, wie er heute gilt, ist ein Kind der 60er Jahren. Im Jahre 1962 hatte US-Präsident John F. Kennedy die sogenannte "Consumer Bill of Rights" auf den Weg gebracht. Ein Gesetz, das Verbrauchern vier Grundrechte garantiert: Das Recht, informiert zu werden. Das Recht, zwischen unterschiedlichen Produkten auszuwählen. Das Recht auf Sicherheit. Und das Recht, im Konfliktfall gehört zu werden.
Später kamen noch drei weitere Rechtsansprüche hinzu: Auf Schadensersatz, Verbraucherbildung und auf Wartung. Auf dieser Charta fußen alle späteren Entschädigungsprozesse.
Aufklärung über die Qualität von Produkten wird in den USA ebenfalls sehr ernst genommen. Der deutschen Stiftung Warentest am nächsten kommt die unabhängige Nonprofit-Organisation Consumer Reports, die seit 1936 Waren aller Art bewertet. "Consumer Reports" gibt’s nicht am Bahnhofskiosk. Man muss Mitglied sein: Über sechs Millionen Amerikaner machen derzeit Gebrauch davon.
"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
Notizbuch .css-1irdnjq{color:#323232;font-weight:400;font-size:0.95rem;line-height:1.33;} vom 15.03.2021 – 10:05 Uhr
nach oben
nach oben
Zum Feierabend das Wichtigste aus der BR24 Redaktion.
Anmeldebestätigung verschickt

source