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von MDR SACHSEN
Stand: 03. September 2021, 12:39 Uhr
Wenn junge Menschen andere verprügelt oder bestohlen haben, gibt es mehrere staatliche Stellen, die helfen sollen, sie wieder auf die richtige Bahn zu bringen. Das reicht vom Jugendamt über die Jugendgerichtshilfe bis zu Ermittlungsbehörden. In Görlitz sollen diese künftig enger zusammenarbeiten als bisher – im "Haus des Jugendrechts". Anders als im Haus in Leipzig will man sich hier nicht nur mit den Fällen von Intensivtätern befassen, sondern vor allem auf jugendliche Ersttäter konzentrieren.
Das Haus des Jugendrechts steht direkt neben dem Polizeirevier Görlitz. 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Kriminalpolizei sollen dort ab sofort unter einem Dach arbeiten. „Das hat rein praktisch das Ergebnis, dass, wenn man sich kennt, man sich auch besser aufeinander einstimmen kann“, sagt Sachsens Innenminister Roland Wöller zur Eröffnung des Hauses. „Man vertraut sich und es entwickeln sich Ideen. Mit der Folge, dass die Verfahren schneller sind und konsequenter bei der Strafverfolgung.“
Justizministerin Katja Meier ergänzt, Ziel sei, so früh wie möglich einzugreifen, um keine kriminellen Karrieren zu produzieren. „Nur, wenn wir die Probleme der Jugendlichen frühzeitig anpacken, können wir ein weiteres Abrutschen in straffälliges Verhalten verhindern“, sagt die Ministerin.
Benko Thomas von der Görlitzer Polizei beschreibt die Situation in der Neißestadt so: Es gebe immer mehr Jugendliche aus von Armut bedrohten Familien. Junge Menschen fehlten die Perspektiven. Drogen seien im Grenzgebiet zu Polen leichter zu bekommen als anderswo. Dadurch komme es zu vergleichsweise vielen Diebstählen. Für Jugendliche beginne so der Einstieg in die Kriminalität – auch weil kleine Vergehen kaum geahndet würden.
Staatsanwalt Till Neumann berichtet vom Fall eines jugendlichen Ersttäters. Der habe zusammen mit anderen in einem Laden geklaut. Ein Mittäter habe ein Messer dabeigehabt. Weil der Jugendliche vorher noch nicht strafrechtlich aufgefallen ist, wird das Verfahren gegen ihn ohne weitere Auflagen eingestellt. Die Tat kommt lediglich ins Erziehungsregister.
Den jungen Ersttäter habe das nicht angefochten. Er begeht weitere Straftaten. Die Eltern sind heillos überfordert. Bis ein Richter gegen den Jungen einen Arrest von drei Tagen verordnet. Für den habe das aber nur bedeutet: „Endlich mal ausschlafen“, erzählt Neumann.
„Hier eröffnet uns das Haus des Jugendrechts die Chance das Verfahren kürzer zu führen“, erklärt der Staatsanwalt. Schon nach der ersten Tat könnte die Jugendgerichtshilfe dazugeholt werden. Denn die sitzen ja gleich neben den Ermittlern. Die könnten der Staatsanwaltschaft sofort geeignete Auflagen für den Beschuldigten empfehlen und den Eltern Hilfen zur Erziehung anbieten.
Diesen Vorteil sieht auch Daniela Siegert, Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts. „Wir können frühzeitiger einbezogen werden und auch schon bei der Vernehmung des Beschuldigten dabei sein.“ Die Regel war bisher, dass die Polizei die Jugendgerichtshilfe nur über die Straftat informiert und den Fall dann an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Von dort gibt es dann die Info, ob der Fall außergerichtlich geklärt wurde oder Anklage erhoben wird.
Dabei sei es wichtig, nicht nur auf die Straftat zu reagieren, sondern auch an den persönlichen Verhältnissen des Jugendlichen zu arbeiten und beispielsweise Betreuungshilfen zu organisieren. Was hat den Jugendlichen geprägt? In welchem Kontext ist es zur Straftat gekommen? Das sind Fragen, mit denen sich Siegert auseinandersetzt. Denn oft sei eine Straftat nur ein Hilfeschrei, ein Schrei nach Aufmerksamkeit, erklärt die Sachbearbeiterin.
Hier könne sie den Staatsanwältinnen im Haus raten, welche Auflagen in dem einen oder anderen Fall mehr Sinn machen. Siegert berichtet von Trainings, wo die Jugendlichen Sozialkompetenz erlernen und ihre Selbsteinschätzung verbessern. Sie beschreibt, wie eine Klettertour oder eine Woche lang auf der Via Regia zu pilgern, den Jugendlichen helfen können, ihren Weg im Leben zu finden. Was sie nach der Rückkehr der Jugendlichen von solchen Maßnahmen erlebt, erstaunt Siegert immer wieder: „Es ist Wahnsinn, was uns da für Eindrücke entgegenströmen.“ Manche Jugendlichen bedanken sich für die Erfahrungen, die sie dort machen durften. Auch die, die eine solche Tour nicht bis zum Ende durchziehen, könnten daraus etwas mitnehmen, berichtet Siegert. Für die Jugendlichen seien das Grenzerfahrungen.
Daniela Siegert hat vor ihrem Job bei der Jugendgerichtshilfe bei einem freien Träger der Jugendhilfe gearbeitet. Dort habe sie die Eltern mancher Jugendlicher betreut, die jetzt bei der Gerichtshilfe vor ihr sitzen. „Die Perspektivlosigkeit ist dort in die Wiege gelegt“, beschreibt Siegert. Diesen Kreis wollen sie im „Haus des Jugendrechts“ durchbrechen.
Zur Entstehung der „Hauses des Jugendrechts“ Das Haus des Jugendrechts wurde als Reaktion auf die ansteigende Jugendkriminalität Mitte der 1990er Jahre in Baden-Württemberg konzipiert und erstmals 1999 in Stuttgart eröffnet. In Sachsen ist das Projekt 2015 in Leipzig gestartet. Dort dient das "Haus des Jugendrechts" vor allem zur Bearbeitung von Verfahren von jugendlichen Intensivstraftätern. In Görlitz sollen dagegen vor allem jugendliche Ersttäter begleitet werden. Ende des Jahres soll in Bautzen ein weiteres Haus des Jugendrechts öffnen.
Quelle: MDR/mk
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN – Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 02. September 2021 | 16:30 Uhr
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