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Jérôme Boateng ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Amtsgericht München verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe gegen den Fußballer.
Der frühere Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin verurteilt worden. Das Amtsgericht München verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 000 Euro. Es ist der höchstmögliche Tagessatz.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Sie wirft ihm vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung und Körperverletzung.
Das Gericht ging allerdings in seinem Urteil nur von „einem Faustschlag“ ins Gesicht aus. Boateng hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er habe seine Ex-Freundin nie geschlagen. Sein Verteidiger beantragte Freispruch.
Staatsanwältin Stefanie Eckert bezeichnete die Frau als „Opfer häuslicher Gewalt“. Allerdings sei nicht nur sie Opfer geworden, sondern auch Boateng – „Opfer ihrer gemeinsamen toxischen Beziehung“.
Boateng nahm die Entscheidung äußerlich gelassen entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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Das war Gestern:
Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hat den deutschen Fußball-Nationalspieler Jerome Boateng beleidigt. So werde der in Berlin geborene und aufgewachsene Fußballspieler, der einen ghanaischen Vater und eine deutsche Mutter hat, zwar als Spieler in der deutschen Nationalmannschaft geschätzt, doch das bedeute nicht, dass er nicht als fremd empfunden werde. Gauland sagte dieser Zeitung: „Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“
….und was ist Heute?
Die Wohngegend eines Fußballprofis wird noch immer sehr gut sein – unabhängig davon, ob er für einen Übergriff auf seine Partnerin verurteilt wurde.
Das hatte Gauland schon damals nicht kapiert…
Wer bekommt denn eigentlich die 1,5 Millionen?
Die 1,5 Mio. erhalten gemeinnützige Einrichtungen und vom erhöhten Streitwert die Rechtsanwälte und das Gericht die Gebühren.