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Ein Richter in Bayern bereitet auf eine Verhandlung per Webcam vor. An den Bundesgerichten ist dies vielerorts noch die Ausnahme. Bild: dpa
Nur in jedem fünften Sitzungssaal an den Bundesgerichten gibt es eine Videoanlage. Der Bund verschläft die Digitalisierung in Karlsruhe, Erfurt und München, kritisiert die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr. Gute Zahlen melden derzeit nur die Länder.
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Der Bund hinkt in der Digitalisierung der Justiz hinterher. Derzeit sind nur sieben der insgesamt 55 Sitzungssäle an den sechs Bundesgerichten mit Videotechnik für die Durchführung von Videoverhandlungen ausgestattet, schreibt Christian Lange (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) an einige Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion. „Weitere Beschaffungsprozesse sind angestoßen“, erklärt Lange im Auftrag der Bundesregierung. Mit den Antworten auf ihre kleine Anfrage, die der F.A.Z. vorab vorliegen, wollten die Parlamentarier von der Bundesregierung den aktuellen Stand des Reformvorhabens „Modernisierung des Zivilverfahren“ erfahren.
„Gerade einmal ein Fünftel der Sitzungssäle der Bundesgerichte sind mit Videotechnik ausgestattet“, stellt Katrin Helling-Plahr nüchtern fest. Die Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik in der FDP-Bundestagsfraktion kritisiert, dass die Bundesregierung damit schlichtweg nicht ihrer Verpflichtung nachkomme, die sachlichen Grundlagen für die Tätigkeit unserer Bundesgerichte bereitzustellen. „Das Agieren der Bundesregierung wirkt fast wie ein Plädoyer für das Fax, das in der deutschen Justiz leider noch immer nicht hinwegzudenken ist.“
Am besten ist das Bundessozialgericht in Kassel ausgestattet. In zwei von vier Sitzungssälen kann die Videotechnik bislang genutzt werden. Dann folgt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort können die Zivil- und Strafsenate in drei von acht Sitzungssälen per Videoschalte verhandeln. Dies ist bislang am Bundespatentgericht in München und am Bundesverwaltungsgericht nur in einem Sitzungssaal möglich. Noch ohne Videotechnik sind nach Angaben des BMJV bisher der Bundesfinanzhof in München sowie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Nicht aufgeführt ist das Bundesverfassungsgericht. Mündliche Verhandlungen finden dort seltener statt. Wichtige Entscheidungen und deren Begründungen werden vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk übertragen.
Die Höhe der Ausgaben für die IT und technischen Ausstattung für die Bundesgerichte beziffert die Bundesregierung für das Jahr 2019 auf 5,3 Millionen Euro, für das Pandemie-Jahr 2020 auf 6,2 Millionen Euro – darin sind neben Ausgaben für Hard- und Software auch Dienstleistungen mit umfasst. Offenkundig hat sich der Bedarf an den Bundesgerichten erhöht. „Für das Jahr 2021 haben die Bundesgerichte IT-Mittel in Höhe von circa 14 Millionen Euro verplant“, heißt es in der Antwort aus dem BMJV.
Dennoch kritisiert Helling-Plahr den „fehlenden Weitblick“ der Bundesregierung. „Erst in diesem Jahr will die Bundesregierung mehr in die Digitalisierung der Justiz investieren – lange, nachdem die Pandemie in Deutschland ihren Höhepunkt erreicht hat.“ Dabei sei die Modernisierung und Digitalisierung der Ziviljustiz sei kein Nebenschauplatz, sondern müsse schleunigst angegangen werde. „Es geht um nichts Geringeres als die Zukunft des Rechtsstandorts Deutschland. Die Koalition agiert – wie so oft bei der Digitalisierung – halbherzig und im Halbschlaf.“ Seit fast 20 Jahren bestehe die Möglichkeit, Videoverhandlung im Zivilprozess durchzuführen, doch die technische Ausstattung der Gerichte sie oft „nach wie vor miserabel“, betont die Rechtspolitikerin.
Diese Aussage stützt die FDP-Bundestagsfraktion in ihrer Anfrage auf eine Umfrage des Deutschen Richterbundes. Dort gab Anfang 2021 die Hälfte der befragten Zivilrichter an, keine Möglichkeit für mündliche Verhandlungen per Videoübertragung zu haben. Dabei gibt die Zivilprozessordnung den Gerichten schon seit 2002 die Möglichkeit, Verfahren im Wege der Bild- und Tonübertragung zu führen.
Wie schon auf eine frühere Anfrage von Helling-Plahr im Bundestag antwortet der Bund erneut, dass die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen allein den Ländern obliege. Staatssekretär Lange verweist auf eine Übersicht der vorhandenen Anlagen, die an den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Einsatz sind. Dabei zeige sich, dass die Ausstattung in den einzelnen Ländern, aber auch in den jeweiligen Gerichtszweigen und Instanzen unterschiedlich weit vorangeschritten ist.
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Quelle: F.A.Z.
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„Ein Plädoyer für das Fax“
Modernisierungsstau der Justiz
„Ein Plädoyer für das Fax“
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