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Im Zuge der Corona Pandemie wird immer mehr Gebrauch von § 128a ZPO gemacht Bild: dpa
Die Zahl der erledigten Fällen an den Straf- und Zivilgerichten überrascht. Eine Corona-Delle hat es im Jahr 2020 nicht gegeben.
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Im Frühjahr 2020 waren die Gerichte über Wochen lahmgelegt. Die Pandemie zwang die Justiz in den Lockdown, Geschäftsstellen fuhren den Betrieb auf ein Minimum zurück, und Verhandlungen konnten nicht stattfinden. In großer Eile bewilligten die Länder Gelder für den Ausbau der digitalen Infrastruktur. So gelang es mancher Zivilkammer von Herbst an, über Videokonferenzen eine Art Regelbetrieb herzustellen. Für die Anwälte war das oft nicht genug: Um mehr Planungssicherheit zu haben, forderten sie, die Möglichkeit für Videoverhandlungen nach Paragraf 128a ZPO noch stärker zu nutzen. In größeren Wirtschaftsstrafsachen hingegen ging man auf Nummer sicher. Hier kam es zu Abtrennungen von Verfahrensteilen oder zeitlich großzügigen Verschiebungen von Terminen.
Trotz aller Widrigkeiten ist es den deutschen Zivil- und Strafgerichten im vergangenen Jahr fast gelungen, das Niveau an erledigten Fällen von 2019 zu erreichen. Das geht aus der Rechtspflegestatistik hervor, die jüngst veröffentlicht wurde. So bearbeiteten die Amtsgerichte in Deutschland im Jahr 2020 nahezu 615 000 Strafverfahren, das entspricht knapp 93 Prozent der Erledigungsrate des Vorjahres. Hier ist auch der spürbare Rückgang an Verkehrsdelikten während des Lockdowns mitzuberücksichtigen, welche sich an­sonsten in der Eingangsinstanz niederschlagen würden. Mit knapp 14 000 Verfahren lagen die Landgerichte im Rahmen ihrer erstinstanzlichen Zuständigkeit auf dem Niveau von 2019. Auch die Senate der Oberlandesgerichte melden in der Rechtspflegestatistik vergleichbare Zahlen wie im Vorjahr.
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Rechtspflegestatistik: Justiz ist auf Kurs
Rechtspflegestatistik
Die Justiz ist auf Kurs
Die Zahl der erledigten Fällen an den Straf- und Zivilgerichten überrascht. Eine Corona-Delle hat es im Jahr 2020 nicht gegeben.
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