(BJP) Das Kabinett hat in zweiter Lesung dem von Kulturministerin Spoorendonk vorgelegten Entwurf für ein Bibliotheksgesetz zugestimmt. Das Gesetz dient der Regelung des bestehenden Bibliothekssystems und definiert die bestehenden Aufgaben als Bildungs- und Kultureinrichtungen. Dazu sagte Kulturministerin Anke Spoorendonk: "Wir wollen mit diesem Gesetz die Struktur des Bibliothekswesens weiter absichern und zugleich eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Systems liefern. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Regelungen zu den Pflichtexemplaren aus dem Landespressegesetz in das Bibliotheksgesetz überführt und zeitgemäß novelliert. Mit der Benennung der Landesbibliothek als Landesoberbehörde wird die Gleichrangigkeit zu den Landesoberbehörden des Denkmalschutzes und Archivwesens herausgestellt. In der durchgeführten Anhörung wurde der Gesetzentwurf in der Fachwelt grundsätzlich als beispielhaft gelobt", betonte Spoorendonk.
Das "Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes" wird nun dem Landtag zugeleitet.
Quelle: mjke.schleswig-holstein.de

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