(BJP) Vor der Abstimmung im Bundesrat über die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 StGB hat Justizminister Stefan Ludwig die Notwendigkeit einer detaillierten Auseinandersetzung mit der „Causa Böhmermann“ und den daraus resultierenden Folgen betont: „Ein Sonderstrafrecht ist ein Relikt vergangener Zeiten. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das schließt auch die Strafverfolgung ein, die nicht dem Gutdünken der Bundesregierung unterliegen sollte, die sich ja in solchen Fällen einem großen Druck von außen gegenübersieht. Neben der ersatzlosen Streichung des § 103 sollten wir auch noch andere Tatbestände, wie den § 90 unter die Lupe nehmen. Auch der Bundespräsident ist ja durch § 185 vor Beleidigungen geschützt, es besteht also keine Gefahr der Straflosigkeit. Ich finde es positiv, dass die Debatte über den Umgang mit dem Gedicht von Jan Böhmermann zu einer Entkriminalisierungsdebatte geworden ist. Aus strafrechtstheoretischer Sicht ist das nur zu begrüßen“, sagte Ludwig vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag in Potsdam.
Zudem müsse man bei der Diskussion genau überlegen, was denn der eigentliche Hintergrund des § 103 sei. Bei ihm gehe es nicht um die tatsächliche Person eines ausländischen Amtsträgers, sondern letztlich um die eigenen Interessen Deutschlands. Ludwig sagte: „Der Paragraph soll sicher stellen, dass wir funktionierende Beziehungen zu ausländischen Staaten unterhalten können. Es ist ja auch Bedingung der Strafbarkeit, dass die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhält. Es ist aber nicht einzusehen, dass dies die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit hier bei uns gefährdet. Außerdem ist ein solcher Tatbestand sicher nicht das geeignete Mittel, um diplomatische Beziehungen zu schützen. Im Gegenteil, aktuell zeigt sich ja, dass dies eher zu Missverständnissen und Verwicklungen führt. Gesprächsbereitschaft und Offenheit scheinen mir da geeignetere Mittel zu sein. Insofern würde die Streichung zu einer Vereinfachung der Rechtslage beitragen. Ich bedauere, dass die Debatte in den vergangenen Wochen so emotional aufgeladen wurde und viele unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen wurden. Die Entschließung des Bundesrates ist dennoch kein Schnellschuss, sondern konsequent und überfällig.“
Quelle: MdJEV.Brandenburg.de

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