(BJP) „Eine Kinderehe entbindet nicht von der Schulpflicht!“ stellt Lars Patrick Berg, Landtagsabgeordneter der AfD, fest. Wenngleich der Landesregierung keine Zahlen vorliegen, ob die in einer Kinderehe lebenden Personen dieser auch wirklich nachkommen.
Bereits in einer früheren Anfrage Bergs war bekannt geworden, dass es 2015 in Baden-Württemberg mindestens 187 Kinderehen gab. Berg hält es für besonders gefährlich und schädlich, wenn gerade diesen Kinder, i. d. R. minderjährige Mädchen mit einem deutlich älteren Ehemann, der Schulbesuch verweigert wird. Gerade importierte Kinderbräute, die bei keinem Schulamt registriert sind, nicht lesen und schreiben können und in archaischen Stammesstrukturen leben, wird so der Zugang zu Bildung und Eigenständigkeit mitten in Deutschland verwehrt.
Leider liegen dem Ministerium auch keine Daten über Mehrehen, welche im Zuge der meist muslimischen Zuwanderung ansteigen dürften, vor. Das Innenministerium verweist darauf, dass in Bezug auf im Ausland geschlossene Ehen von Ausländern gemäß dem deutschen internationalen Privatrecht (§ 13 EGBGB) für deren Wirksamkeit grundsätzlich das jeweilige Heimatrecht der Eheschließenden maßgebend sei. Zwar sei bei der Steuerfestsetzung oder auch dem Sozialleistungsbezug immer nur eine Ehefrau erfassbar, doch ist Berg aus Berichten von Jobcentermitarbeitern bekannt, dass beim Hartz-IV-Bezug dennoch Mehrehen zu einem Anspruch für eine größere und mithin auch teurere Wohnung führen. Zudem würden die weiteren Ehefrauen auch im SGB-II-Bezug erfasst und erhielten dadurch sogar den vollen Regelsatz, welcher bei Paaren ansonsten bei 90% gemäß § 20 SGB II liegt. Wenn der Antragsteller clever genug sei, bewohne er ein Haus und verteile die Frauen und Kinder auf verschiedene Wohnungen, welche das Amt zahle. Die so offiziell alleinlebenden Frauen würden dann noch einen Mehrbedarf nach § 21 SGB II für Alleinerziehung erhalten. Für Berg steht fest:
„Bei Kinderehen, wo ich doch sehr hoffe, dass die Bund-Länder-Gruppe hier zügig brauchbare Ergebnisse vorlegt und zum Schutze der Kinder handelt und nicht irgendwelche abgespeckten SPD-Papiertiger auftischt, muss auch die Schulpflicht zum Wohle der Kinderbräute unbeirrt durchgesetzt werden. Auch beim Thema Mehrehen darf deutsches Recht nicht durch archaische Stammesbräuche aufgeweicht werden. Auch nicht durch Wegschauen, Duldung und Ruhigstellung mit Sozialleistungen!“
Quelle: afd.landtag-bw.de

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